Energieberatung Nichtwohngebäude

Energieberatung für Nichtwohngebäude 


Unser Energieffizienz-Experte steht Ihnen bei der Energieberatung zur Seite und begleitet Sie bei der Fachplanung und Baubegleitung von Einzelmaßnahmen.


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Facts zur Energieberatung


Energieberatung nach DIN V 18599

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt


  • eine Mögliche Schritt-für-Schritt-Modernisierung (Sanierungsfahrplan)

oder

  • eine Direktsanierung zum bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes (Sanierung in einem Zug).


Die Förderung einer Neubauberatung für Nichtwohngebäude ist möglich, wenn das Ziel ein bundesgefördertes Effizienzhaus ist.


Die Energieberatung für Nichtwohngebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. *



*Zuschuss von 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

(<200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;

200 m2 - 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro; >500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro)

Einzelmaßnahmen - Begleitung und Fördermittelbeantragung

Wir beantragen für Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen und Begleiten  Sie bei der Umsetzung.


Die Baubegleitung und Fachplanung Einzelmaßnahmen wird mit 50% bezuschusst.*




* Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Fördermittel- und Amortisationsdarstellung

Wir berechnen die Einsparungen jeder einzelnen Maßnahme, die möglichen Fördermittel für deren Umsetzung und zeigen Ihnen, wann sich die Investition amortisiert.

Energieaudit DIN EN 16247

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren, um Informationen über den Energieverbrauch von Gebäuden, Betriebsabläufen oder industriellen Anlagen zu erhalten. Ziel ist die Identifizierung von wirtschaftlichen Einsparungsmöglichkeiten, die in einem Bericht festgehalten werden.


Das Energieaudit wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. *



*

  • jährlichen Energiekosten >10.000 Euro (netto): Förderung von 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
  • jährlichen Energiekosten von > 10.000 Euro (netto):Förderung von 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.


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